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Impressum

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Hornpark GmbH

Rechnungsadresse:
Gasteigerstrasse 35
6382 Kirchdorf
Österreich

Standort:
Bergbahn St.Johann Talstation
Hornweg 21
6380 St.Johann in Tirol

Tel.: +43(0)676848062200

E-Mail: abenteuer@hornpark.at
 
Firmenbuchnummer: ATU65628047

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Hornpark 

1. Anmeldung:
Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich bei uns anmelden. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes bzw. Internetauftrittes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages an. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt durch die Annahme Ihrer Anmeldung in Form unserer Buchungsbestätigung (schriftlich oder mündlich) zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Ihrer Anmeldung ab, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 14 Tage lang gebunden sind. Der verbindliche Vertrag kommt zustande wenn sie uns innerhalb der Frist Ihre ausdrückliche Annahme erklären bzw. eine Anzahlung leisten. bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Reiseantritt) werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Buchungsbestätigung sofort zusenden. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Buchung im Namen und Vollmacht der angemeldeten Reiseteilnehmer abgibt.


2. Bezahlung:
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt. Nach Eíngang Ihrer Zahlungen erhalten Sie unverzüglich die Tickets. Kurzfristige Buchungen müssen sofort bezahlt werden.

3. Leistungsumfang:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung bzw. Gesamtabrechnung. Bei Nichtvorliegen derartiger schriftlicher Bestätigungen gilt der im Prospekt angeführte Leistungsumfang zu den imProspekt angeführten Preisen.
 
4. Rücktritt durch den Kunden:
Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend,  den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuale Zahlung des Reisepreises  verlangen:
(In jedem Fall mindestens eine Bearbeitungsgebühr von EUR 40,-)
3 bis 1 Monat(e) vor Reiseantritt 40 %
30 bis 7 Tage vor Reiseantritt 70 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100%

5. Ersatzpersonen:
Bis zu Reisebeginn können sie sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Personen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanfordernissen nicht genügt, gesetzliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Reisepreises bzw. der Anzahlung. Es liegt in unserem Ermessen in Härtefällen (Krankheit, Unfall u. ä.) für einzelne und gefallene Reiseleistungen Gutscheine zu vergeben, sofern uns die Nichtinanspruchnahme rechtzeitig mitgeteilt wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf Rückserstattung des Reisepreises.

7. Umbuchungen:
Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die Umbuchung von Reiseleistungen. Sollten dadurch für uns Mehrkosten entstehen, sind diese zu ersetzen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor Reiseantritt zurück, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

9. Kündigung infolge höherer Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleitungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Haftung, Haftungsbeschränkungn:
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bzw. haften wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Gebühr umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken unsere Haftung gleich aus welchen Rechtsgrund auf den dreifachen Reisepreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden. Hierbei haben die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.

11. Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, bei auftetenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen. Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen sie es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises bzw. Entschädigung ein.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dm die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückzuweisen.

14. Gerichtsstand:
Gerichtsstand dür beide Seiten ist der Ort der erbrachten Reiseleistung bzw. unser Kitzbühel.

  • Konzept, Umsetzung, Webhosting

Futureweb GmbH

www.futureweb.at
www.ortsinfo.at

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