Person auf einem Hochseilparcours in St. Johann
Person schwingt an einer Seilrutsche im Wald.
Familie beim Wandern am Ufer eines Teichs in St. Johann

Für Groß und Klein

Größter Kletterwald & Spektakulärer Flying Fox

Direkt am Kitzbüheler Horn

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hornpark Kletterwald St. Johann in Tirol ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung vom 23. Juni 2025 sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Domain: https://www.hornpark.at/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.2" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 mit Stand 23. Juni 2025 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Unverhältnismäßige Belastung
    Bei folgenden Elementen wird das Erfolgskriterium 1.4.3 „Kontrast (Minimum)" der WCAG 2.2 nicht durchgängig erfüllt:

    a) Navigationsleiste im Kopfbereich
    Liegt die Menüleiste ohne vollflächigen Hintergrund über dem dahinterliegenden Bild, kann das Kontrastverhältnis zwischen Menüschrift und Hintergrund – je nach Bildmotiv – unter dem geforderten Wert liegen.

    b) Textelemente im Header-Slider
    Überschriften und Textelemente, die über den Bildern des Sliders dargestellt werden, erreichen abhängig vom jeweiligen Bildmotiv nicht durchgängig das erforderliche Kontrastverhältnis.

    Begründung: Beide Punkte sind uns bekannt. Es handelt sich um zentrale Gestaltungselemente des Seitendesigns; eine Anpassung würde einen umfassenden Eingriff in das Gesamtlayout der Website erfordern und stellt daher nach derzeitigem Stand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 6 Web-Zugänglichkeits-Gesetz dar.

    Ausgleichende Maßnahmen: Sämtliche Navigationspunkte sind zusätzlich über die Sitemap sowie über Sprunglinks am Seitenanfang erreichbar. Die Inhalte des Header-Sliders sind rein gestaltender Natur; alle relevanten Informationen finden sich im Fließtext der jeweiligen Seite. Bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung des Designs werden diese Punkte berücksichtigt.

  2. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
    Unsere Website enthält auch Links zu externen Websites und eingebetteten Tools. Da diese Inhalte außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, haben wir keinen Einfluss auf deren Barrierefreiheit.  
    1. Social Wall - Widges der Elfsight SL
      https://www.hornpark.at/
    2. Google Maps
      https://www.hornpark.at/
    3. Ticket & Gutschein Buchung - Regiondo
      https://www.hornpark.at/preise_tickets/

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6. Mai 2026 erstellt.
Am 6. Mai 2026 erfolgte in einem Selbsttest eine Überprüfung der Templates (Startseite, Detailseite), auf denen alle Unterseiten bzw. Microsites beruhen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 6. Mai 2026 aktualisiert.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an abenteuer@hornpark.at
  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Beschwerden über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren